UNSERE GRUNDHALTUNG IN DER PFLEGE
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können. Alle Bewohner haben das Recht auf Beachtung ihrer Willens- und Entscheidungsfreiheit sowie auf Fürsprache und Fürsorge. Die an der Betreuung, Pflege und Behandlung beteiligten Personen – also alle Mitarbeiter unserer Einrichtungen – müssen ihr Handeln nach dem Willen der uns anvertrauten Menschen ausrichten. Das gilt auch, wenn sie sich sprachlich nicht artikulieren können und ihren Willen beispielsweise durch ihr Verhalten zum Ausdruck bringen. Menschen, deren Fähigkeiten eingeschränkt sind, müssen ihrem Verständnis entsprechend in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Auch, wenn bereits erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen oder ein hoher Pflegebedarf bestehen, hat jeder einen Anspruch darauf, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verbesserung zu erzielen.